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Elternverein am 21er

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Mitgliedschaft im Elternverein am 21er

Prinzipiell ist die Mitgliedschaft im Elternverein wie in jedem anderen Verein freiwillig. Es gilt jedoch:
Je mehr Mitglieder der Elternverein hat, desto größer ist sein Einfluss auf die Abläufe in der Schule.
Mitglied beim Elternverein kann laut Statuten (§4.1) jede(r) Erziehungs- bzw. Obsorgeberechtige von Schüler:innen des 21ers sein. Die Mitgliedschaft beginnt laut §4.2 mit der Zahlung des von der ordentlichen Hauptversammlung für das jeweilige Schuljahr beschlossenen Mitgliedsbeitrages.

Dieser Mitgliedsbeitrag ist ein Beitrag pro Familie! Haben Sie mehrere Kinder am 21er, so zahlen Sie diesen Beitrag nur einmal.
Haben Sie Kinder an anderen Wiener Schulen und zahlen dort Elternvereinsbeiträge, haben Sie das Recht, den jeweiligen Beitrag an den Schulen durch die Anzahl der besuchten Schulen zu dividieren.
Spenden sind immer herzlich willkommen!


Mitgliedsbeitrag im SJ 2022/2023

Der Mitgliedsbeitrag wird in der jährlichen Hauptversammlung (bis Mitte Oktober) für das aktuelle Schuljahr festgesetzt und beträgt aktuell € 23,00 pro Familie.


Einzahlung des Mitgliedsbeitrags

Bitte überweisen Sie den Mitgliedsbeitrag für das aktuelle Schuljahr möglichst noch im Herbst.
Geben Sie unbedingt (!) als Verwendungszweck Name/n und besuchte Klasse/n Ihres Kindes/Ihrer Kinder am 21er an. Nur so können die einbezahlten Mitgliedsbeiträge zugeordnet werden.


Bankverbindung

Bankverbindung: Bank Austria
BIC: BKAUATWW
Empfänger: Elternverein des BG und BRG 21
IBAN: AT90 1200 0006 2855 6516
Verwendungszweck: Name/n und Klasse/n des Kindes/der Kinder